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Krankenversicherung im Ausland: GKV kündigen oder behalten?

Beim Auswandern ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Baustellen – und eine, bei der viele zu spät dran sind. Die Kernfrage: gesetzliche Krankenversicherung kündigen oder behalten, und was tritt an ihre Stelle? Die Antwort hängt stark vom Zielland ab: Innerhalb der EU gelten andere Regeln als außerhalb. Dieser Artikel gibt Orientierung, ist aber keine Versicherungsberatung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei dauerhaftem Wegzug endet die GKV-Pflicht meist – für die Kündigung braucht die Kasse die Abmeldebescheinigung.
  • EU/EWR: EHIC gilt nur für vorübergehende Aufenthalte; dauerhaft wirst du meist lokal versichert. Außerhalb der EU ruht der GKV-Schutz.
  • Außerhalb der EU ist eine internationale Krankenversicherung praktisch Pflicht – und oft Visa-Voraussetzung.
  • Eine Anwartschaft (rund 70 bis 85 € im Monat) sichert die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung, ersetzt aber keine Auslandskrankenversicherung.
  • Achtung 55-Jahre-Falle: Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV stark eingeschränkt – dann ist die Anwartschaft besonders wichtig.

Was passiert mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bei einem dauerhaften Wegzug ins Ausland endet die deutsche Pflichtmitgliedschaft in der Regel, weil sie an den Wohnsitz oder eine Beschäftigung in Deutschland geknüpft ist. Damit die Kasse dich abmelden kann, verlangt sie meist die Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt oder einen Nachweis, dass dein gewöhnlicher Aufenthalt jetzt im Ausland liegt. Es gibt Sonderfälle: Grenzgänger, Entsendungen – und den wichtigen Fall, dass Familienangehörige in Deutschland bleiben. Dann kann es sein, dass du die GKV gar nicht kündigen kannst, weil dein Lebensmittelpunkt formal in Deutschland bleibt. Eine gute erste Anlaufstelle ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA).

Auswandern innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Hier ist die Gesundheitsversorgung besser koordiniert. Wichtig ist die Unterscheidung: Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt ohne neuen Hauptwohnsitz reicht die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für medizinisch notwendige Behandlungen – allerdings nur auf dem Leistungsniveau des Ziellandes. Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft, wirst du meist im Zielland versichert, als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger über das dortige System. Die EHIC deckt das dauerhafte Leben vor Ort nicht ab, und auch im EU-Ausland leistet die deutsche Kasse nur auf lokalem Niveau. Eine private Zusatz- oder Rücktransportversicherung ist deshalb oft sinnvoll.

Auswandern außerhalb der EU

Ziehst du in einen Drittstaat, ruht der gesetzliche Versicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes (Paragraf 16 SGB V) und wird faktisch wertlos. Es gibt keine automatische Anerkennung deiner deutschen Versicherung. Deshalb ist hier eine internationale Krankenversicherung praktisch Pflicht – und für viele Visa ohnehin Voraussetzung. Achte auf Deckungssumme, ambulante und stationäre Leistungen, den Rücktransport nach Deutschland und den Umgang mit Vorerkrankungen.

Anwartschaft: die Rückkehr absichern – ja oder nein?

Eine Anwartschaft stellt deine deutsche Versicherung ruhend und sichert dir die Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung. In der GKV kostet sie 2026 grob 70 bis 85 € im Monat. Wichtig: Während der Anwartschaft hast du keinen Leistungsanspruch – du brauchst trotzdem eine Auslandskrankenversicherung.

  • Gesetzlich Versicherte: Wer bei der Rückkehr eine sozialversicherungspflichtige Stelle annimmt (Verdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 rund 77.400 €), wird ohnehin wieder pflichtversichert. Freiwillig Versicherte haben dieses automatische Rückkehrrecht nicht – für sie ist die Anwartschaft sinnvoller.
  • Die 55-Jahre-Falle: Ab 55 ist die Rückkehr in die GKV stark eingeschränkt. Wer hier keine Vorversicherungszeiten oder Anwartschaft hat, kommt oft dauerhaft nicht mehr zurück.
  • In der PKV gibt es die kleine Anwartschaft (günstiger, keine Risikoprüfung bei Rückkehr, aber ohne Aufbau von Altersrückstellungen) und die große Anwartschaft (teurer, dafür bleiben Altersrückstellungen und Eintrittsalter erhalten).

Für junge Nomaden mit offener Rückkehrplanung reicht oft eine solide internationale Versicherung; eine Anwartschaft lohnt vor allem, wenn eine Rückkehr wahrscheinlich ist oder es dir langfristig um die günstige Krankenversicherung der Rentner geht.

Worauf du bei der internationalen Versicherung achten solltest

  • Kein Lückenschluss: Der neue Schutz sollte nahtlos an den alten anschließen.
  • Deckung: Notfall, stationäre Behandlung und Rücktransport nach Deutschland sollten enthalten sein.
  • Alter und Vorerkrankungen: Sie beeinflussen Beitrag und Aufnahme stark – je früher du abschließt, desto besser.
  • Laufzeit: Es gibt Nomaden-Tarife für häufige Länderwechsel und Langzeittarife für dauerhaftes Auswandern.
  • Nachweise: Für Visa und Behörden bereithalten.

Der Rat vorab

Kläre die Krankenversicherung, bevor du abreist – nicht danach. Sprich mit deiner Kasse, nutze die DVKA und vergleiche internationale Anbieter. Die konkrete Wahl hängt von deinem Zielland, deinem Alter und deiner Situation ab; dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Kann ich meine deutsche Krankenversicherung im Ausland behalten?
Bei dauerhaftem Wegzug meist nicht, da sie an Wohnsitz oder Beschäftigung in Deutschland gebunden ist. Ausnahmen gibt es etwa bei Grenzgängern oder wenn die Familie in Deutschland bleibt – kläre es mit deiner Kasse.
Reicht die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)?
Nur für vorübergehende Aufenthalte, nicht für das dauerhafte Leben und Arbeiten im Ausland – und auch dann nur auf dem Leistungsniveau des Ziellandes.
Brauche ich außerhalb der EU eine eigene Versicherung?
Ja. Der gesetzliche Schutz ruht mit der Wohnsitzverlegung. Eine internationale Krankenversicherung ist dann praktisch Pflicht und oft auch Voraussetzung fürs Visum.
Was ist eine Anwartschaft?
Eine Ruhendstellung deiner deutschen Versicherung, die dir die Rückkehr ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert. Sie kostet in der GKV grob 70 bis 85 € im Monat, ersetzt aber keine Auslandskrankenversicherung.
Lohnt sich eine Anwartschaft für mich?
Vor allem, wenn eine Rückkehr wahrscheinlich ist, du freiwillig versichert bist oder über 55. Bei offener Planung und jungem Alter reicht oft eine solide internationale Versicherung.
Was passiert, wenn ich später zurückkomme?
Mit einer sozialversicherungspflichtigen Stelle wirst du wieder GKV-pflichtig. Ohne Job und ohne Vorversicherung kann die Rückkehr schwierig werden – besonders ab 55 Jahren.
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