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US-LLC für digitale Nomaden: lohnt sich das wirklich?

Die US-LLC gilt in der Nomaden-Szene als das Steuer-Wundermittel schlechthin: 0 Prozent, weltweit, legal. Als Firmenvehikel kann sie stark sein – als Steuertrick für Deutsche ist sie aber oft eine Falle. Ob sich eine US-LLC lohnt, entscheidet nicht die Firma, sondern dein steuerlicher Wohnsitz. Dieser Artikel räumt mit den Mythen auf und ist ausdrücklich keine Steuerberatung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Single-Member-US-LLC (disregarded entity) zahlt in den USA 0 Prozent Bundessteuer, wenn kein US-Geschäft und keine US-Betriebsstätte bestehen – aber sie muss jährlich beim IRS melden (Form 5472).
  • Die 0 Prozent gelten nur US-seitig: Wohnst du noch in Deutschland, ist der Gewinn voll in Deutschland steuerpflichtig.
  • Auch nach dem Wegzug droht Paragraf 2 AStG: bis zu zehn Jahre erweiterte beschränkte Steuerpflicht – eine substanzlose LLC verschärft das Risiko.
  • Echte Freiberufler nach Paragraf 18 EStG sind vom gewerblichen Teil ausgenommen, aber nicht automatisch steuerfrei.
  • Wirklich sinnvoll ist die LLC bei echtem Perpetual-Traveler-Status oder Wohnsitz in einem Territorial- oder Nullsteuerland mit Substanz – immer mit Steuerberater.

Was ist eine US-LLC – und warum 0 Prozent in den USA?

Eine LLC (Limited Liability Company) ist eine US-Gesellschaftsform mit Haftungsschutz, die sich einfach und komplett digital aus dem Ausland gründen lässt, ganz ohne US-Staatsbürgerschaft. Gehört sie einer einzelnen Person, die kein US-Bürger ist, behandelt der US-Fiskus sie als „disregarded entity“: Sie zahlt selbst keine US-Bundeseinkommensteuer, solange sie kein Geschäft in den USA betreibt (kein sogenanntes US trade or business) und dort keine Betriebsstätte hat. In Bundesstaaten wie Wyoming, New Mexico oder Florida fällt zusätzlich keine State Tax an, nur kleine Jahresgebühren. Wichtig: Steuerfrei heißt nicht meldefrei – die LLC muss jährlich bestimmte Formulare beim IRS einreichen (Form 5472 samt Pro-forma-1120), sonst drohen empfindliche Strafen.

Warum sie bei Nomaden so beliebt ist

Sie wirkt professionell gegenüber Kunden, erlaubt saubere internationale Rechnungen, bietet Zugang zu US-Banking sowie zu Stripe und PayPal und ist in wenigen Tagen aufgesetzt. Für ortsunabhängige Dienstleister – etwa jemanden, der Websites für Kunden weltweit baut – ist das ein bequemer Zahlungs- und Rechnungs-Stack.

Der große Irrtum: „steuerfrei“

Die 0 Prozent gelten nur für die US-Seite. Wo dein Gewinn wirklich besteuert wird, entscheidet dein steuerlicher Wohnsitz. Wohnst du noch in Deutschland, ist dein LLC-Gewinn voll in Deutschland steuerpflichtig – mit deinem normalen Satz von bis zu rund 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag, unabhängig davon, wo die Firma registriert ist und wo deine Kunden sitzen. Die meisten Anbieter, die mit „0 Prozent Steuern“ werben, verschweigen genau das.

Die deutsche Falle: Paragraf 2 Außensteuergesetz

Selbst nach dem Wegzug kann Deutschland zugreifen. Wer in ein Niedrigsteuerland zieht (oder nirgends steuerlich ansässig ist), in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, fällt bis zu zehn Jahre unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Eine LLC ohne echte Substanz erzeugt dabei sogenannte betriebsstättenlose gewerbliche Einkünfte – und die behandelt das deutsche Steuerrecht so, als wären sie in Deutschland entstanden. Die substanzlose Briefkasten-LLC verstärkt dieses Risiko also sogar, statt es zu lösen. Ein Erlass des Bundesfinanzministeriums von Ende 2023 hat das verschärft, und der Bundesfinanzhof hat die Zehn-Jahres-Regel 2025 bestätigt.

Ausnahme für echte Freiberufler

Wer eine freiberufliche Katalogtätigkeit nach Paragraf 18 EStG ausübt – etwa als Softwareentwickler, Grafiker, Berater oder Coach – ist vom gewerblichen Teil dieser Regel nicht betroffen. Aber auch Freiberufler werden nicht automatisch steuerfrei, wenn sie weiter hauptsächlich für deutsche Kunden arbeiten oder ihr Einkommen wirtschaftlich in Deutschland verwertet wird.

Wann sich die US-LLC wirklich lohnt

Steuerlich sinnvoll wird sie vor allem in zwei Konstellationen: entweder du bist ein echter Perpetual Traveler ganz ohne Steuerwohnsitz, oder du lebst in einem Land mit territorialer Besteuerung beziehungsweise ohne Einkommensteuer – etwa Paraguay, Panama, die VAE, Costa Rica oder Zypern – das dich als Steuerresident anerkennt, idealerweise mit echter Substanz vor Ort. Dann sind 0 Prozent realistisch. Voraussetzung ist immer ein sauberer Wegzug aus Deutschland, eine lückenlose Dokumentation deiner Aufenthalte und keine heimlichen deutschen Bindungen. Besonders riskant: der frühere Arbeitgeber als Hauptkunde oder ein beibehaltenes Arbeitszimmer in Deutschland – beides kann eine deutsche Betriebsstätte oder Scheinselbstständigkeit auslösen.

Kosten und Aufwand

Die Gründung kostet grob ab 1.500 €, danach fallen kleine State Fees, die IRS-Meldungen und eine schlanke Buchhaltung an. Für sehr kleine Umsätze steht das oft nicht im Verhältnis – ein deutsches Kleingewerbe ist zum Start meist einfacher. Interessant wird die LLC eher, wenn du bereits ortsunabhängig ansässig bist, international abrechnest und ein gewisses Umsatzniveau erreichst.

Fazit

Die US-LLC ist ein hervorragendes, weltweit akzeptiertes Firmenvehikel – aber kein Steuertrick. Zuerst kommt der saubere Wohnsitz- und Steuerstatus, dann die Struktur. Sprich vor der Gründung mit einem Steuerberater, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt.

Häufige Fragen

Ist eine US-LLC steuerfrei?
Nur auf der US-Seite, und auch dort nur ohne US-Geschäft und ohne US-Betriebsstätte. Wo dein Gewinn wirklich besteuert wird, hängt von deinem steuerlichen Wohnsitz ab.
Zahle ich 0 Prozent, wenn ich noch in Deutschland wohne?
Nein. Solange du in Deutschland steuerlich ansässig bist, ist der LLC-Gewinn dort voll steuerpflichtig – egal, wo die Firma registriert ist und wo die Kunden sitzen.
Was ist die Falle mit Paragraf 2 AStG?
Ziehst du in ein Niedrigsteuerland und hältst wesentliche Interessen in Deutschland, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht bis zu zehn Jahre greifen. Betriebsstättenlose LLC-Einkünfte werden dann in Deutschland besteuert.
Bin ich als Freiberufler betroffen?
Vom gewerblichen Teil dieser Regel nicht, wenn du eine freiberufliche Katalogtätigkeit ausübst. Steuerfrei bist du aber nicht automatisch, vor allem nicht bei weiterüberwiegend deutschen Kunden.
Wann lohnt sich eine US-LLC?
Vor allem bei echtem Perpetual-Traveler-Status ohne Steuerwohnsitz oder bei Wohnsitz in einem Territorial- oder Nullsteuerland mit echter Substanz – nach sauberem Wegzug aus Deutschland.
Lohnt sie sich für Einsteiger?
Meist nicht. Für kleine Umsätze ist sie überdimensioniert; ein deutsches Kleingewerbe ist zum Start einfacher. Erst Umsatz, dann Struktur.
Erst Umsatz, dann Struktur

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